Fragen

Häufig gestellte Fragen

Unsere Praxis bietet eine Vielzahl von physiotherapeutischen Dienstleistungen an, darunter manuelle Therapie, Krankengymnastik, Massagen, Elektrotherapie und mehr. Unsere hochqualifizierten Therapeuten passen die Behandlungen individuell an Ihre Bedürfnisse an.

Die erste Sitzung beginnt normalerweise mit einer Anamnese, bei der Ihr Therapeut Ihre medizinische Vorgeschichte erfragt und eine körperliche Untersuchung durchführt. Basierend auf diesen Informationen wird ein maßgeschneiderter Behandlungsplan für Sie erstellt.

Die Dauer einer Sitzung variiert je nach Art der Behandlung und den individuellen Bedürfnissen des Patienten. In der Regel dauert eine Sitzung jedoch etwa 15 Minuten bis 1 Stunde.

Die Anzahl der benötigten Sitzungen hängt von der Verletzung und der Erkrankung / Diagnose ab. Ihr Therapeut wird eine genaue Einschätzung nach Ihrer ersten Sitzung abgeben und den Behandlungsverlauf mit Ihnen besprechen.

Wir arbeiten mit verschiedenen Krankenversicherungen zusammen. Die Abdeckung hängt von Ihrem individuellen Versicherungsplan ab. Bitte bringen Sie Ihre Versicherungsinformationen mit, damit wir Sie entsprechend beraten können.

Info Kassenpatienten:
Die allermeisten Kosten der Physiotherapie werden problemlos von den gesetzlichen Krankenkassen
übernommen. Auf gesetzlich krankenversicherte Patienten entfällt dann lediglich eine geringe
Zuzahlung. Die Zuzahlung für Physiotherapie als Heilmittel beträgt 10% der Behandlungskosten
zuzüglich 10 Euro pro Verordnung (Rezept).
Damit die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss jeder gesetzlich krankenversicherte
Patient eine Heilmittelverordnung seines behandelnden Arztes vorlegen. Deshalb sollten Sie vor dem
Besuch bei uns immer erst den Hausarzt aufsuchen, damit dieser die erforderliche Heilmittelverordnung ausstellt.

Info Privatpatienten:
Für Sie als Privatpatient gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für physiotherapeutische
Leistungen. Auch als beihilfeberechtigter oder Post Beamten Versicherter können Sie in einer
Physiotherapie-Praxis nur als Privatpatient behandelt werden. Das bedeutet, dass bei privater
Behandlung die Höhe der Vergütung für physiotherapeutische Leistungen individuell vereinbart
werden kann. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang,
ob und in welcher Höhe Sie einen Ersatzanspruch gegen ein Krankenversicherungsunternehmen und /
oder Beihilfestelle besitzen. Wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen
Höchstbeträge festgelegt haben, so betreffen diese nicht das private Rechtsverhältnis zwischen dem
Patienten und dem Physiotherapeuten. Das Physiotherapie-Zentrum am Hochkreuz GmbH & Co. KG
ist in Ihrer Preisgestaltung weder an die Höchstsätze noch an eine andere Gebührenordnung gebunden.

Die Vereinbarung eines Termins erfolgt telefonisch, persönlich oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

Bitte bringen Sie Ihre Verordnung oder Rezept, ein großes Handtuch oder Laken, bequeme Kleidung, die es Ihnen ermöglicht, sich frei zu bewegen. 

Es ist hilfreich, wenn Sie im Vorfeld über Ihre medizinische Vorgeschichte, aktuelle Medikamente und eventuelle vorherige Behandlungen informiert sind.